Aktu­el­les zur Dün­ge­ver­ord­nung 2020.

Bereits im kom­men­den Früh­ling soll die neue Dün­ge­ver­ord­nung gel­ten. Daher müs­sen sich Land­wir­te schon davor mit dem The­ma beschäf­ti­gen, um auf die neu­en Regu­la­ri­en aus­ge­rich­tet zu sein. Das Pro­blem: Der fina­le Beschluss sei­tens des Bun­des­rats soll erst im April 2020 statt­fin­den. Anschlie­ßend haben die Län­der drei Mona­te Zeit, um die Maß­nah­men in Lan­des­vor­ga­ben umzu­set­zen. Aber wie­so gibt es über­haupt eine neue Düngeverordnung?

Deutsch­land vom EuGH verklagt.

Bereits 2016 warf die Euro­päi­sche Uni­on Deutsch­land vor, die EU-Nitrat­richt­li­nie nicht ein­zu­hal­ten. Als Reak­ti­on dar­auf über­ar­bei­te­te die Bun­des­re­gie­rung 2017 die Dün­ge­ver­ord­nung. Trotz der Ände­run­gen wur­den die gefor­der­ten Richt­wer­te jedoch nicht erreicht. Als Fol­ge kommt es nun zu einer wei­te­ren Überarbeitung.

Neue Dün­ge­ver­ord­nung 2020: Was ist der aktu­el­le Stand?

Seit Som­mer die­ses Jah­res besteht ein Kom­pro­miss zwi­schen Umwelt- und Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um. Die Maß­nah­men lie­gen nun bei der EU-Kom­mis­si­on und war­ten auf eine Zustim­mung. Unter ande­rem umfasst das Paket fol­gen­de Regelungen:

  • Redu­zie­rung der Dün­gung um 20% (Betriebs­durch­schnitt) in den „roten Gebieten“.
  • Inner­halb des Betrie­bes kann ent­schie­den wer­den, wel­che Flä­chen wei­ter­hin nach Bedarf gedüngt wer­den. Im Gegen­zug muss auf ande­ren Schlä­gen weni­ger gedüngt werden.
  • Sperr­frist für die Grün­land­dün­gung vom 15. Okto­ber bis zum 31. Januar.
  • Herbst­dün­gung bei Raps soll mög­lich sein, falls ein Nmin-Wert von unter 45 kg/ha nach­ge­wie­sen wer­den kann.

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Eins ist klar: Das Maß­nah­men­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung wird für die meis­ten Land­wir­te nicht leicht in der Umset­zung sein. Zudem ist die Ver­un­si­che­rung groß, da das letz­te Wort sei­tens der EU noch nicht gespro­chen ist. Deut­lich wird aller­dings, dass das The­ma Dün­gung neu auf­ge­rollt wer­den muss. Das gro­ße Ziel ist die maxi­ma­le Effi­zi­enz der ver­füg­ba­ren Nähr­stoff­men­gen, um Erträ­ge sta­bil zu hal­ten oder zu steigern.

Doch wie könn­te so ein Kon­zept aus­se­hen, um Ertrags­ver­lus­te auf­grund der neu­en Dün­ge­ver­ord­nung zu ver­hin­dern? Erfah­ren Sie es in unse­rer Bro­schü­re zur Dün­ge­ver­ord­nung 2020!

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Yas­min Moehring
moehring@365farmnet.com