Aktuelles zur Düngeverordnung 2020.
Deutschland vom EuGH verklagt.
Bereits 2016 warf die Europäische Union Deutschland vor, die EU-Nitratrichtlinie nicht einzuhalten. Als Reaktion darauf überarbeitete die Bundesregierung 2017 die Düngeverordnung. Trotz der Änderungen wurden die geforderten Richtwerte jedoch nicht erreicht. Als Folge kommt es nun zu einer weiteren Überarbeitung.
Neue Düngeverordnung 2020: Was ist der aktuelle Stand?
Seit Sommer dieses Jahres besteht ein Kompromiss zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium. Die Maßnahmen liegen nun bei der EU-Kommission und warten auf eine Zustimmung. Unter anderem umfasst das Paket folgende Regelungen:
- Reduzierung der Düngung um 20% (Betriebsdurchschnitt) in den „roten Gebieten“.
- Innerhalb des Betriebes kann entschieden werden, welche Flächen weiterhin nach Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Schlägen weniger gedüngt werden.
- Sperrfrist für die Grünlanddüngung vom 15. Oktober bis zum 31. Januar.
- Herbstdüngung bei Raps soll möglich sein, falls ein Nmin-Wert von unter 45 kg/ha nachgewiesen werden kann.
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Eins ist klar: Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung wird für die meisten Landwirte nicht leicht in der Umsetzung sein. Zudem ist die Verunsicherung groß, da das letzte Wort seitens der EU noch nicht gesprochen ist. Deutlich wird allerdings, dass das Thema Düngung neu aufgerollt werden muss. Das große Ziel ist die maximale Effizienz der verfügbaren Nährstoffmengen, um Erträge stabil zu halten oder zu steigern.
Doch wie könnte so ein Konzept aussehen, um Ertragsverluste aufgrund der neuen Düngeverordnung zu verhindern? Erfahren Sie es in unserer Broschüre zur Düngeverordnung 2020!
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