Cross Com­pli­an­ce mit digi­ta­ler Unterstützung

Anspruch auf Ein­kom­mens­bei­hil­fen unter Ein­hal­tung von Vor­schrif­ten der Euro­päi­schen Uni­on (EU): So lässt sich kurz und knapp beschrei­ben, was mit Cross Com­pli­an­ce (CC) in der Landwirtschaft gemeint ist. Der Anspruch umfasst dabei kon­kre­te Berei­che, wie Umwelt­schutz, Gesund­heit von Mensch, Tier und Pflan­ze sowie Tier­schutz. Wich­tig zu wis­sen ist, dass die EU beson­ders hohe Stan­dards setzt. Die Agrar­zah­lun­gen bie­ten Anrei­ze, die­se Stan­dards zu erfül­len. Zugleich schaf­fen sie einen Aus­gleich für höhe­re Pro­duk­ti­ons­kos­ten, die in der EU im Ver­gleich zu ande­ren Län­dern ent­ste­hen. Recht­lich fixiert wur­de die Ver­knüp­fung von Agrar­zah­lun­gen mit den Stan­dards von der EU im Jahr 2003 mit der Ein­füh­rung der Auf­la­gen­bin­dung. Wel­che Vor­schrif­ten im Ein­zel­nen rele­vant sind, regelt die Ver­ord­nung Nr. 1306/2013 zusam­men mit den Umset­zungs­be­stim­mun­gen der ein­zel­nen Mit­glied­staa­ten. Für Deutsch­land betrifft dies das Agrar­zah­lun­gen-Ver­pflich­tun­gen­ge­setz und die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung.

Cross Com­pli­an­ce gekop­pelt an Agrar­zah­lun­gen der Gemein­sa­men Agrar­po­li­tik der EU: Aber was wird kontrolliert?

Für land­wirt­schaft­li­che Betrie­be hat die Auf­la­gen­bin­dung hand­fes­te Aus­wir­kun­gen auf die Pra­xis. So wer­den jedes Jahr rund fünf Pro­zent über­prüft, ob sie die Vor­schrif­ten ein­hal­ten und EU-Gel­der zu Recht bekom­men. Eine Kon­trol­le kann dabei jeden tref­fen, der einen Mehr­fach­an­trag ein­ge­reicht hat. Aber was wird kon­trol­liert? Wel­che Nach­wei­se müs­sen griff­be­reit vorliegen?
Um eine Ein­kom­mens­bei­hil­fe zu bekom­men, müs­sen Agrar­be­trie­be eine Rei­he von Grund­re­geln befol­gen. Die­se Regeln bezie­hen sich zum einen auf die „Grund­an­for­de­run­gen an die Betriebs­füh­rung“ (GAB) und zum ande­ren auf den „guten land­wirt­schaft­li­chen und öko­lo­gi­schen Zustand“ (GLÖZ). Die GAB müs­sen unab­hän­gig davon, ob Bei­hil­fen im Rah­men der Gemein­sa­men Agrar­po­li­tik (GAP) bezo­gen wer­den, ein­ge­hal­ten wer­den. Dazu zäh­len Vor­schrif­ten über die öffent­li­che Gesund­heit, Tier­ge­sund­heit, Pflan­zen­ge­sund­heit, Tier­schutz sowie Umwelt­schutz. Zusätz­lich müs­sen für die Bei­hil­fen im Rah­men der GAP den Vor­schrif­ten im Bereich GLÖZ nach­ge­kom­men wer­den. Boden­ero­sio­nen redu­zie­ren, die Besei­ti­gung von Land­schafts­ele­men­ten ver­hin­dern, aus der Erzeu­gung genom­me­ne Flä­chen begrü­nen und Gewäs­ser schüt­zen – so lau­ten hier eini­ge Ziele.
Wel­che Nach­wei­se bei einer Kon­trol­le vor­ge­legt wer­den müs­sen, hängt von der Bewirt­schaf­tungs­form ab. Neben den Bera­tungs­emp­feh­lun­gen für die Stick­stoff­dün­gung sind dies in der Regel die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se der ein­ge­setz­ten betriebs­frem­den Wirt­schafts­dün­ger (zum Bei­spiel Bio­gas­gär­res­te), der Nähr­stoff­ver­gleich (Dün­ge­be­darfs­er­mitt­lung und Stoff­strom­bi­lanz), die Boden­un­ter­su­chun­gen auf Phos­phat für alle Feld­stü­cke über einem Hekt­ar (nicht älter als sechs Jah­re), der Sach­kun­de­nach­weis Pflan­zen­schutz und die Pflanzenschutzaufzeichnungen.
Die Auf­lis­tung zeigt, dass die Nach­weis­pflicht mit einem hohen Doku­men­ta­ti­ons­auf­wand ver­bun­den ist. Bei Feh­lern, Nach­läs­sig­kei­ten oder Unvoll­stän­dig­kei­ten der Doku­men­te dro­hen Sank­tio­nen, die von den Kon­trol­leu­ren nach Schwe­re, Aus­maß und Dau­er fest­ge­legt wer­den – mit der Kon­se­quenz, dass Agrar­zah­lun­gen gekürzt wer­den kön­nen. Die Auf­lis­tung zeigt dar­über hin­aus, dass die Nach­weis­pflicht sich nicht (mehr) ohne Wei­te­res mit Zet­tel und Stift bewäl­ti­gen lässt, zumal die Anfor­de­run­gen eher noch stei­gen dürf­ten. Die Fra­ge ist: Wel­chen Bei­trag kann die Digi­ta­li­sie­rung leis­ten, um hier die Arbeit ein­fa­cher, siche­rer und effi­zi­en­ter zu gestalten?

Dokumentation landwirtschaftlicher Arbeitsvorgänge

Cross-Com­pli­an­ce mit digi­ta­ler Landwirtschaft

Bei der Digi­ta­li­sie­rung der Landwirtschaft muss die Arbeits­rea­li­tät der Land­wir­te im Fokus ste­hen. Es geht um die Fra­ge, wie sie unter­stützt wer­den kön­nen, um ihre all­täg­li­chen Her­aus­for­de­run­gen bes­ser zu meis­tern. Auf­la­gen­er­fül­lung und Doku­men­ta­ti­on sind dabei kon­kre­te The­men, die ganz oben auf der Lis­te stehen.

Fakt ist, dass die Landwirtschaft schon heu­te in wei­ten Tei­len zu den füh­ren­den Wirt­schafts­be­rei­chen im Hin­blick auf Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung gehört. Immer mehr Land­wir­te und Land­wir­tin­nen sehen sich als Hof­ma­na­ger mit Smart­pho­ne und Tablet. Sie nut­zen die Digi­ta­li­sie­rung, um natür­li­che Res­sour­cen zu scho­nen, indem sie Pflan­zen­schutz- und Dün­ge­mit­tel effi­zi­ent ein­set­zen. Mit digi­ta­ler Unter­stüt­zung opti­mie­ren sie Betriebs­pro­zes­se, machen die Landwirtschaft kos­ten­ef­fi­zi­en­ter und damit wettbewerbsfähiger.

Dabei ist das Arbei­ten in der Landwirtschaft her­aus­for­dernd: es wird nicht nach der Uhr gear­bei­tet, viel­mehr unter­liegt das Tun meteo­ro­lo­gi­schen Gege­ben­hei­ten und Vege­ta­ti­ons­pe­ri­oden. Vie­le Maß­nah­men pas­sie­ren gleich­zei­tig oder in unmit­tel­ba­rer Zeit­ab­fol­ge, auf ver­schie­de­nen Schlä­gen, mit unter­schied­li­chen Maschi­nen und Mit­teln. Jedes Ern­te­jahr ist anders und nicht „stan­dar­di­siert“. Und bei all dem muss der Nach­weis­pflicht nach­ge­kom­men wer­den. Genau hier setzt die Digi­ta­li­sie­rung an. Sie ist ein ein­fa­ches und effi­zi­en­tes Werk­zeug, das Maß­nah­men wie bei­spiels­wei­se Dün­ger­streu­en zuver­läs­sig erfasst: Wel­ches Mit­tel wur­de wo, wann, von wem und in wel­cher Men­ge aus­ge­bracht? Mit­hil­fe sol­cher digi­ta­len Lösun­gen kön­nen Doku­men­ta­tio­nen ganz ein­fach auto­ma­ti­siert und unmit­tel­bar wäh­rend der Maß­nah­me erfol­gen. Ein­fach los­fah­ren und nach der Maß­nah­me die ent­spre­chen­de Buchung über­prü­fen und bestä­ti­gen, schon ist alles nach­voll­zieh­bar gespei­chert. Dank die­ser auto­ma­ti­sier­ten Doku­men­ta­ti­on kön­nen ver­schie­de­ne Maß­nah­men sicher, lücken­los und mit wenig Zeit­auf­wand nach­ge­wie­sen werden.

Digi­ta­le Landwirtschaft und auto­ma­ti­sier­te Doku­men­ta­ti­on sind damit aber auch wich­ti­ge Trei­ber in Rich­tung Trans­pa­renz, Kli­ma- und Umwelt­schutz. Dies sind zen­tra­le Anlie­gen von Cross Com­pli­an­ce in einer nach­hal­ti­ge­ren euro­päi­schen Landwirtschaft. Ein Vor­teil, der auch im Sin­ne einer zuneh­mend kri­ti­schen Ver­brau­cher­öf­fent­lich­keit wirkt. Nicht zu ver­ges­sen: Digi­ta­li­sie­rung erleich­tert die Arbeit für die CC-Kontrolleure.

Cross Com­pli­an­ce mit 365FarmNet

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Die kos­ten­lo­se Basis­ver­si­on erfüllt bereits alle Anfor­de­run­gen der erfor­der­li­chen Doku­men­ta­ti­on, mit der Acker­schlag­kar­tei, dem Basis­wet­ter und der CC-Check für Pflan­zen­schutz und Greening.

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