Cross Compliance mit digitaler Unterstützung
Anspruch auf Einkommensbeihilfen unter Einhaltung von Vorschriften der Europäischen Union (EU): So lässt sich kurz und knapp beschreiben, was mit Cross Compliance (CC) in der Landwirtschaft gemeint ist. Der Anspruch umfasst dabei konkrete Bereiche, wie Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz. Wichtig zu wissen ist, dass die EU besonders hohe Standards setzt. Die Agrarzahlungen bieten Anreize, diese Standards zu erfüllen. Zugleich schaffen sie einen Ausgleich für höhere Produktionskosten, die in der EU im Vergleich zu anderen Ländern entstehen. Rechtlich fixiert wurde die Verknüpfung von Agrarzahlungen mit den Standards von der EU im Jahr 2003 mit der Einführung der Auflagenbindung. Welche Vorschriften im Einzelnen relevant sind, regelt die Verordnung Nr. 1306/2013 zusammen mit den Umsetzungsbestimmungen der einzelnen Mitgliedstaaten. Für Deutschland betrifft dies das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz und die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung.
Cross Compliance gekoppelt an Agrarzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU: Aber was wird kontrolliert?
Für landwirtschaftliche Betriebe hat die Auflagenbindung handfeste Auswirkungen auf die Praxis. So werden jedes Jahr rund fünf Prozent überprüft, ob sie die Vorschriften einhalten und EU-Gelder zu Recht bekommen. Eine Kontrolle kann dabei jeden treffen, der einen Mehrfachantrag eingereicht hat. Aber was wird kontrolliert? Welche Nachweise müssen griffbereit vorliegen?
Um eine Einkommensbeihilfe zu bekommen, müssen Agrarbetriebe eine Reihe von Grundregeln befolgen. Diese Regeln beziehen sich zum einen auf die „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ (GAB) und zum anderen auf den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ). Die GAB müssen unabhängig davon, ob Beihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezogen werden, eingehalten werden. Dazu zählen Vorschriften über die öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Pflanzengesundheit, Tierschutz sowie Umweltschutz. Zusätzlich müssen für die Beihilfen im Rahmen der GAP den Vorschriften im Bereich GLÖZ nachgekommen werden. Bodenerosionen reduzieren, die Beseitigung von Landschaftselementen verhindern, aus der Erzeugung genommene Flächen begrünen und Gewässer schützen – so lauten hier einige Ziele.
Welche Nachweise bei einer Kontrolle vorgelegt werden müssen, hängt von der Bewirtschaftungsform ab. Neben den Beratungsempfehlungen für die Stickstoffdüngung sind dies in der Regel die Untersuchungsergebnisse der eingesetzten betriebsfremden Wirtschaftsdünger (zum Beispiel Biogasgärreste), der Nährstoffvergleich (Düngebedarfsermittlung und Stoffstrombilanz), die Bodenuntersuchungen auf Phosphat für alle Feldstücke über einem Hektar (nicht älter als sechs Jahre), der Sachkundenachweis Pflanzenschutz und die Pflanzenschutzaufzeichnungen.
Die Auflistung zeigt, dass die Nachweispflicht mit einem hohen Dokumentationsaufwand verbunden ist. Bei Fehlern, Nachlässigkeiten oder Unvollständigkeiten der Dokumente drohen Sanktionen, die von den Kontrolleuren nach Schwere, Ausmaß und Dauer festgelegt werden – mit der Konsequenz, dass Agrarzahlungen gekürzt werden können. Die Auflistung zeigt darüber hinaus, dass die Nachweispflicht sich nicht (mehr) ohne Weiteres mit Zettel und Stift bewältigen lässt, zumal die Anforderungen eher noch steigen dürften. Die Frage ist: Welchen Beitrag kann die Digitalisierung leisten, um hier die Arbeit einfacher, sicherer und effizienter zu gestalten?
Cross-Compliance mit digitaler Landwirtschaft
Bei der Digitalisierung der Landwirtschaft muss die Arbeitsrealität der Landwirte im Fokus stehen. Es geht um die Frage, wie sie unterstützt werden können, um ihre alltäglichen Herausforderungen besser zu meistern. Auflagenerfüllung und Dokumentation sind dabei konkrete Themen, die ganz oben auf der Liste stehen.
Fakt ist, dass die Landwirtschaft schon heute in weiten Teilen zu den führenden Wirtschaftsbereichen im Hinblick auf Automatisierung und Digitalisierung gehört. Immer mehr Landwirte und Landwirtinnen sehen sich als Hofmanager mit Smartphone und Tablet. Sie nutzen die Digitalisierung, um natürliche Ressourcen zu schonen, indem sie Pflanzenschutz- und Düngemittel effizient einsetzen. Mit digitaler Unterstützung optimieren sie Betriebsprozesse, machen die Landwirtschaft kosteneffizienter und damit wettbewerbsfähiger.
Dabei ist das Arbeiten in der Landwirtschaft herausfordernd: es wird nicht nach der Uhr gearbeitet, vielmehr unterliegt das Tun meteorologischen Gegebenheiten und Vegetationsperioden. Viele Maßnahmen passieren gleichzeitig oder in unmittelbarer Zeitabfolge, auf verschiedenen Schlägen, mit unterschiedlichen Maschinen und Mitteln. Jedes Erntejahr ist anders und nicht „standardisiert“. Und bei all dem muss der Nachweispflicht nachgekommen werden. Genau hier setzt die Digitalisierung an. Sie ist ein einfaches und effizientes Werkzeug, das Maßnahmen wie beispielsweise Düngerstreuen zuverlässig erfasst: Welches Mittel wurde wo, wann, von wem und in welcher Menge ausgebracht? Mithilfe solcher digitalen Lösungen können Dokumentationen ganz einfach automatisiert und unmittelbar während der Maßnahme erfolgen. Einfach losfahren und nach der Maßnahme die entsprechende Buchung überprüfen und bestätigen, schon ist alles nachvollziehbar gespeichert. Dank dieser automatisierten Dokumentation können verschiedene Maßnahmen sicher, lückenlos und mit wenig Zeitaufwand nachgewiesen werden.
Digitale Landwirtschaft und automatisierte Dokumentation sind damit aber auch wichtige Treiber in Richtung Transparenz, Klima- und Umweltschutz. Dies sind zentrale Anliegen von Cross Compliance in einer nachhaltigeren europäischen Landwirtschaft. Ein Vorteil, der auch im Sinne einer zunehmend kritischen Verbraucheröffentlichkeit wirkt. Nicht zu vergessen: Digitalisierung erleichtert die Arbeit für die CC-Kontrolleure.